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1946: Bauantrag: Abriss der vorderen Hälfte der Fachwerkmühle und des seitlichen Kontors mit anschließendem Neubau des vorderen Haupthauses

Bilder aus Architekturzeichnung / Bauantrag mit dem Titel:


Lager und Wohnhaus für Herrn Jos. Seppelfricke, Grüne, M1:100


Architekt: Heinrich Pelzing


Erste Entwürfe liegen vom Ferbruar 1946 vor. Die Grundrisse haben zu diesem Zeitpunkt die Überschrift:

Lagerhaus für die Firma Gebr. Seppelfricke, Grüne


Vermutlich durch den fehlenden Wohnraum durch die 8 Mio Vertriebene, die die westlichen Teile der Besatzungsmächte aufnehmen mussten (=16% der Gesamtbevölkerung) wurden im Titel auch mal ‘Wohnhaus’ in den div. Entwürfen aufgenommen.


Der 1946 eingereichte Bauantrag wurde zunächst nicht genehmigt, da vorrangig vor Neubauten erst alle verfügbaren Baumaterialien für die Instandsetzung beschädigter Häuser zu verwenden waren.


Vom 27.01.48 liegt ein Schreiben an den Reg.Baurat Weiß beim Regierungspräsident in Arnsberg vor, in dem auf den vor 2 Jahren gestellten Bauantrag verwiesen wird, verbunden mit der Bitte diesen ‘nunmehr so schnell wie möglich genehmigt zurückzu-senden’.


Die Baugenehmigung vom 30.01.1948 (2-sprachig ‘Building Licence’ sagt dazu:


Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist der Bedarf und Notwendigkeit des Lagerraumes einer genauen Überprüfung zu unterziehen und ggf. frei werdender Wohnräume dem Wohnungsamt zur Verfügung zu stellen.


Bauaufsichtsbehördlich geprüft 20. Juli 1948. Bauschein Nr. 155/1948


Im Gebrauchsabnahmeschein vom 22. April 1949 steht aber wieder der ursprüngliche Bauzweck: Neubau eines Lagerhauses mit dem Vermerk: ‘Der Aussenputz ist anzubringen’.


Angaben der statischen Berechnungen, u.a.:


Nutzlast über dem Obergeschoss (=Dachgeschoss): 750 kg/m²

= 1 m Kartoffelschüttung











Interessant im Bauantrag:

Die Einsparung von Kohle und Strom.


Hintergrund könnte sein, dass durch fehlendes Wasser in den Sommermonaten schon in den 1930er-Jahren ein elektrischer Mühlantrieb eingebaut wurde.

Hat man nun durch die Lagerver-größerung mehr Lagerfläche, so kann man in der wasserreichen Zeit mehr Mahlen und die Produkte zwischenlagern. Das hätte man naturlich noch mit der Kapitalbindung gegenrechnen müsse. So aber war ein geeigneter zusätzlicher Argumentationsgrund für den Bauantrag vorhanden.



Lagepläne, die den Neubau im Vergleich zum Mühlengebäude zeigen. Interessant ist der Verlauf des Mühlgrabens mit einer Verbindung zum ‘Grünen Bach’ oberhalb. Während der Abfluss vom Wasserrad (sog. Untergraben) in Richtung Fabrik Halver klar ist und auch z.T. heute noch unterirdisch besteht, ist die obere Verbindung zum Bach entlang der Grundstücksgrenze unklar, da die Wasserzuführung (bis 1963) durch Rohre vom Bach in Höhe der Kirche (Wehr) durch die ursprüngliche Teichlage zum Wasserrad führten.

Der zur Straße liegende Teil des Fachwerk-Mühlengebäudes, der vom neuen Gebäude überdeckt wird (nur Lagerräume, die viel  zu klein geworden waren), wurde vor dem Neubau abgerissen. Nur der hintere Teil, die eigentliche Mühle, blieb bis 1963 erhalten. Neben dem Gebäude (etwa zwischen Pferdestall und Wohnhaus 180 gab es noch ein Kontor, das ebenfalls durch den Neubau überflüssig wurde. Die Spuren sind noch in der Überdachung zwischen Lageranbau 1963 und Pferdestall erkennbar. Ebenso sieht man Fundmentreste unter dem neuen Lageranbau.